Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

Unsere allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für unsere Auftragsbestätigungen und für die gesamten Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden. Sie gelten gegenüber privaten Endkunden, gewerblichen Geschäftskunden und auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Entgegenstehende oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden an diesen vorbehaltlos liefern.

Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesen Verkaufsbedingungen schriftlich niedergelegt. Alle sonstigen Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind im Vertrag schriftlich niedergelegt.

Die Ansprüche des Kunden aus der Geschäftsverbindung mit uns können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden.

2. Angebote und Auftragsbestätigung:

2.1. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend.

2.2. Mündliche Vereinbarungen oder Abreden mit unseren Mitarbeitern sind nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

2.3. Der Liefervertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung an den Kunden zustande.

2.4. Angaben in unseren Veröffentlichungen, wie Werbemittel, Internetauftritt, Fotos, Zeichnungen, Emails, und andere Spezifikationen, sind nur annähernd und für uns erst nach ausdrücklicher Bestätigung wirksam. Zeichnungen, Skizzen, Darstellungen und andere Dokumente, insbesondere solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht an Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass durch die Überlassung von Zeichnungen des Kunden keine Patentrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden.

3. Lieferung:

Die von uns genannten Termine und Fristen für unsere Lieferungen sind nur dann Vertragsbestandteil, sofern sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung ausgeführt werden; im Übrigen sind sie unverbindlich. Die angegebene Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung zu laufen, jedoch nicht vor Klärung aller für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Fragen bzw. vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigabebestätigungen sowie Eingang der etwa vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Versandbereitschaft bis zu ihrem Ablauf mitgeteilt ist.

Befinden wir uns mit einer Leistung in Verzug, so kann uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 1 Monat setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf er berechtigt ist, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

Für den Fall, dass der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen aus laufender Geschäftsverbindung im Verzug ist, sind wir berechtigt, von einer weiteren Belieferung abzusehen, wobei hierdurch ggf. entstehende Kosten zu Lasten des Kunden gehen.

Ist der Kunde in Annahme- oder Schuldnerverzug, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache ab dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem dieser in Verzug gerät.

Bei einem von uns zu vertretenden Lieferverzug haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Es obliegt dem Kunden, auf das Vorliegen eines Fixgeschäftes hinzuweisen, soweit ihm dies im Einzelfall zumutbar ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung nicht mehr weiter besteht.

Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen, das heißt im Falle eines Haftungseintritts nach 3.5., 3.6., haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,1% des in Verzug stehenden Lieferumfanges, insgesamt jedoch nicht mehr als maximal 2 % des in Verzug stehenden Lieferwertes.

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten. Eine Haftung auf entgangenen Gewinn, insbesondere eine Haftung für Erträge oder Energiekosteneinsparungen, die mit den veräußerten Produkten üblicherweise erzielt werden können, ist ausgeschlossen.

Soweit möglich, wird die vom Kunden bestellte Menge ausgeliefert. Jede Mengendifferenz, die sich aus dem Lieferschein oder der Rechnung ergibt, ist uns unverzüglich, spätestens jedoch nach 3 Werktagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen.

Teillieferungen sind zulässig. Bestellungen auf Abruf müssen spätestens 2 Monate nach der ersten Teillieferung abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist hat der Lieferer das Recht, die bestellte Ware zum Versand zu bringen.

Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von uns berechnet. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Kunden ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist Anderes vereinbart.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unsere Betriebsräume verlassen hat. Alle Versendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen reisen dabei auf Gefahr des Kunden.

Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bereits am Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Soweit keine besonderen Anforderungen mitgeteilt und von uns akzeptiert wurden, hat die Wareneingangskontrolle beim Kunden entsprechend der Anweisung des Herstellers für die gelieferten Produkte oder für vergleichbare Produkte zu erfolgen. Rügen jedweder Art sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn es sich um versteckte, schwer im Rahmen der üblichen Prüfungen erkennbare Mängel handelt. Mängel in einem Teil der Lieferung berechtigen den Kunden nicht, die gesamte Ware zu beanstanden.

Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte entgegenzunehmen.

Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, werden wir (unter zumutbarer Berücksichtigung der Kundenwünsche) die Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung vornehmen oder eine neue mangelfreie Sache liefern. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen (Transport-, Wege-, und Arbeitskosten) zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager Mitterscheyern“, ausschließlich Verpackung, Zoll und Versicherung, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Kostensteigerung durch Material- oder Lohnerhöhungen, welche nach Vertragsabschluss eintreten, behalten wir uns vor, den zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Preis zu berechnen, falls die Auslieferung später als 8 Wochen nach dem Datum des Auftragseinganges erfolgt.

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung seines Rückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum und Leistungserbringung ohne Abzug fällig, danach verzinslich. Vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte werden Verzugszinsen von 6 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges wird ein den gesetzlichen Regeln folgendes Mahnverfahren eingeleitet.

Zahlungen sind per Überweisung vorzunehmen. In Einzelfällen akzeptieren wir nach vorheriger Vereinbarung Bargeld oder Bankscheck ohne Sperrfrist. Angestellte, Reisende oder Vertreter unseres Hauses haben keine Inkassovollmacht, es sei denn, dass hierfür ein ausdrücklicher schriftlicher Auftrag vorliegt.

Wechsel werden zur Zahlung nicht akzeptiert. Diskont- und Einzugsspesen, Protestkosten gehen zu Lasten des Kunden. Alle Aufträge werden unter der Bedingung angenommen, dass der Kunde in der Lage ist, den Kaufpreis in voller Höhe zu entrichten. Falls diese Voraussetzung nicht mehr gegeben ist (dies wird dann unterstellt, wenn ungünstige Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Kunden vorliegen oder Zahlungen nicht im vereinbarten Zahlungsziel getätigt werden), können wir sofortige Barzahlung vor Auslieferung der Ware unabhängig vom vereinbarten Zahlungstermin verlangen. Im Falle des Bekanntwerdens einer erheblichen Verschlechterung der Finanzsituation des Kunden nach Vertragsabschluss oder im Falle eines Zahlungsrückstandes haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und können den sofortigen Ausgleich aller fälligen und der noch nicht fälligen Forderungen verlangen. Sollten wir von dem Recht des Vertragsrücktritts Gebrauch machen, hat der Kunde uns den entgangenen Gewinn oder die getätigten Aufwendungen im Hinblick auf den erteilten Auftrag, insbesondere bezüglich des getätigten Arbeitsaufwandes, zu ersetzen. Zahlungen müssen ausschließlich an uns erfolgen.

5. Eigentumsvorbehalt:

5.1. Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgeschäft, unser Eigentum. Dies gilt auch für solche Waren, auf deren Lieferung der Kunde seine Zahlung ausdrücklich bezogen hat. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung unserer Saldoforderung.

5.2. Der Kunde hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und erforderlich werdende Instandhaltungen sofort – abgesehen von Fällen der Not – auf seine Kosten durch uns ausführen zu lassen. Solange uns das Eigentum an unseren Lieferungen vorbehalten bleibt, hat der Kunden die ihm gelieferten Erzeugnisse auf seine Kosten ausreichend gegen Verlust durch Diebstahl, Feuer, Wasser und für ähnliche Fälle zu versichern und uns solche Versicherungen nach Aufforderung nachzuweisen.

5.3. Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung einer Kopie des Pfändungsprotokolls.

5.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungs- oder Abnahmeverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen zurück zu treten.

5.5. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und zu normalen Geschäftsbedingungen gestattet. Weitere Voraussetzung des Rechts zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist, dass der Kunden sich seinerseits gegenüber seinem Kunden das Eigentum an der Vorbehaltsware ebenfalls bis zu deren völligen Bezahlung vorbehält und, soweit gesetzlich zulässig, die Ansprüche seiner Kunden gegenüber deren Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware abtreten lässt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.

5.6. Der Kunde tritt schon jetzt alle ihm zustehenden Forderungen einschließlich der Saldenforderungen aus Kontokorrentvereinbarungen aus seinem Verkauf der von uns gelieferten Waren sicherungshalber an uns ab; dies gilt gleichermaßen für Ansprüche des Kunden aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubte Handlung u.a.)bezüglich der Vorbehaltsware. Die Abtretung beschränkt sich jeweils der Höhe nach auf den Lieferwert der von uns gelieferten Waren.

5.7. Ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, überträgt der Kunde hiermit zugleich im Verhältnis des Wertes der an uns im Rahmen des verlängerten Eigentumsvorbehalts abgetretenen Forderungen und Rechte alle ihm gegenüber seinen Kunden zustehenden Sicherungsrechte. Soweit dies nicht möglich ist, beteiligt uns der Kunde – ohne Kosten für uns – im Innenverhältnis anteilig.

6. Gewährleistung:

6.1. Die Gewährleistungsfristen entsprechen der jeweils gültigen gesetzlichen Regelung nach BGB.

6.2. Behauptet der Kunde Mängelansprüche, so sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nur verpflichtet, sofern der Kunde den Vertragsgegenstand auf eigene Gefahr dem Lieferer überbringt. Die Transportkosten werden dann in vollem Umfang erstattet, wenn eine Gewährleistungspflicht besteht, und sofern wir die Gelegenheit zur Überprüfung und Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hatten.

6.3. Der Kunden einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Wir können die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese können wir wegen unverhältnismäßigen Kosten verweigern.

6.4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, was bei der Beseitigung des Mangels einen dreifachen Nachbesserungsversuch voraussetzt, kann der Kunden den Kaufpreis mindern, oder vom Vertrag zurück treten.

7. Mängelhaftung

7.1. Die Anerkennung von Mängelansprüchen des Kunden setzt voraus, dass der Kunde seinen nach Ziffer 3.13. dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2. Wir haften nicht für Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7.3. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit von unseren Erfüllungsgehilfen ist der Schadensersatz auf die Hälfte des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.

7.4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.7. Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen.

8. Gesamthaftung, Herstellergarantien:

8.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 7.ff vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, insbesondere eine Haftung für Erträge, Energiekosteneinsparung, oder steuerlicher Vorteile, die mit den veräußerten Produkten üblicherweise erzielt werden können, ist ausgeschlossen.

8.2. Die Begrenzung nach 8.1. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

8.3. Wir sind nicht technischer Hersteller der von uns verkauften Produkte. Wir übernehmen daher keinerlei Pflichten aus solchen vom technischen Hersteller gewährten Garantien. Ansprüche des Kunden aus Herstellergarantien sind ausschließlich direkt dem Hersteller gegenüber geltend zu machen. Von uns erteilte schriftliche Garantiezusagen bleiben unberührt.

9. Schlussbestimmungen:

9.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung zum 01.01.2009 in Kraft. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vereinbarungen sind für sämtliche nach dem 31.12.2008 eingegangenen Aufträge und damit verbundenen Geschäftsvorfälle aufgehoben und außer Kraft.

9.2. Sollten einzelne dieser Bestimmungen oder Auszüge davon, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht zur Anwendung gelangen oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

9.3. Anstelle einer unwirksamen Vertragsbestimmung tritt eine Bestimmung, die dem mit der Regelung angestrebten Zweck am nächsten kommt.

9.4. Auf die Verträge mit den Kunden findet Deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunden seinen Sitz nicht in Deutschland hat.

9.5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis inkl. Scheck- und Wechselklage ist unser Geschäftssitz. Am Geschäftssitz ist auch der Erfüllungsort, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

D-85298 Mitterscheyern, 31.12.2008